Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten dürfen nur von erfahrenen und fachlich geeigneten Personen ausgeführt werden. Die damit beauftragten Unternehmen müssen über besondere Gerätschaften und Einrichtungen verfügen.
Unser Betrieb verfügt z.B. über speziell für den Umgang mit Asbest geschulte Mitarbeiter.
Unsere Leistungen die wir Ihnen anbieten können sind:
Entkernung & Abbruch
- Selektiver Rückbau von Industrie- und Gewerbebauten, Büro- und Wohngebäuden
- Entsorgung von Baurestmassen
- Altlastensanierung
- Rückgewinnung von Bau- und Wertstoffen
- Bauendreinigung
- Abbruchkonzepte
- Baggerabbrüche
- Erdbau
- Diamantenschneidetechnik
- Asbestsanierung
Natürlich können wir Sie schon bei der Planung unterstützen. Da mit jedem Abbruch auch erhebliche Umwelt- und Unfallgefahren einhergehen, sind Abbrucharbeiten ausführlich zu planen.Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:
- Art, Umfang und Reihenfolge der Arbeiten
- Abbruchmethode
- Art und Anzahl der einzusetzenden Geräte und Maschinen
- erforderliche Hilfskonstruktionen und Gerüste
- Absturzsicherungen
- Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf angrenzende Gebäude
- Schutzmaßnahmen gegen auftretende Gefahrstoffe
- Brandgefahren durch Baumaterialien, Farbkanister und Elektrokabel in Verbindung mit offenem Feuer oder bei Schweißarbeiten
- Trennung und Aufbereitung der Baustoffe für eine geordnete Entsorgung
Sanierung von Asbest-Zementplatten
Im eingebauten Zustand gehen von Asbestzementplatten in der Regel keine Gefahren aus. Werden die Asbestzementplatten aber angebohrt, zerschlagen oder gereinigt, können erhebliche Fasermengen freigesetzt werden. Reinigen, abbürsten und schleifen dieser Platten ist deshalb verboten!
Die Handhabung von asbesthaltigen Stoffen und deren Entsorgung ist im Detail in der TRGS 519 genau geregelt. Jeder Umgang mit Asbestzementprodukten muss der Aufsichtsbehörde und der Berufsgenossenschaft schriftlich angezeigt werden. Für die Demontage ist ein Arbeitsplan aufzustellen, der alle Aspekte des Arbeits- und Umweltschutzes berücksichtigt.